AGB

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2. Im Unternehmerverkehr gelten unsere AGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.3. Unsere AGB gelten sowohl für den Teile-, Zubehör-, und Ersatzteileverkauf (Kaufvertrage), wie auch für Einbau- und Reparaturauftrage (Werkvertrage).

2. Vertragsschluss, Rücktritt vom Vertrag wegen technischer Änderungen

2.1. Erteilte Auftrage werden ausschließlich durch Auftragsbestätigung unsererseits angenommen. Die Auftragsbestätigung erfolgt bis 14 Tage nach Erhalt des Angebotes.

2.2. Die Auftragsbestätigung erfolgt vorbehaltlich der Lieferung durch unseren Lieferanten mit der vereinbarten technischen Beschaffenheit- Soweit infolge beim Hersteller geänderter technischer Beschaffenheit die Lieferung nicht erfolgen kann, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden infolge eines solchen Rucktritts nicht zu.

3. Zahlung, Zahlungsverzug, Inkasso

Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Ware oder Erbringung der vertraglichen Leistungen sofort ohne Abzug fällig. Verzug tritt 20 Tage nach Rechnungszugang ein.

4. Preise, Lieferung, Gefahrübergang, Erfüllungsort

4.1, Die Preise gelten ausschließlich für die angegebenen Stuckzahlen mit den festgelegten Maßen. Nachträgliche Änderungen werden im Preis entsprechend berücksichtigt.

4.2. Im Unternehmerverkehr sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in unseren Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kosten der Verpackungen nicht mit enthalten.

4.3. lm Unternehmerverkehr erfolgt die Lieferung ab unserem Firmensitz, soweit nichts anderes vereinbart ist, Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichern wir die Ware durch Abschluss einer Transportversicherung gegen Schaden und Verlust.

4.4 Erhalt der Kunde eine andere als die bestellte Ware, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen und die erhaltene Ware auf unsere Kosten zurückzusenden.

4.5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist bei Kaufvertragen unser Geschäftssitz der vertraglich vereinbarte Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Im Verbraucherverkehr bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

5.2. Im Unternehmerverkehr bleibt die Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder in Gebäude einzubauen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die Ihm aus der Weiterveräußerung oder der Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstuck erwachsen, nebst Sicherheiten in Höhe des Rechnungsendbetrages ab. Die entsprechende Abtretung nehmen wir vorab an.

Auch nach Abtretung bleibt der Unternehmer zum Einzug der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, der bei Zahlungsverzug, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers oder bei Zahlungseinstellung des Unternehmers erfolgen kann. Auf unserem Verlangen ist der Unternehmer unverzüglich verpflichtet, seine Abnehmer von der Abtretung an uns zu unterrichten, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die uns zustehende Gesamtforderung um mehr als zehn Prozent, sind wir auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Mangelhaftung, Garantie

6.1. Vertragsgegenstand ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Ware mit der Beschaffenheit und für den Verwendungszweck gemäß dem verwendeten Prospekt. Angaben in Prospekten begründen keine Verschuldens unabhängige Haftung im Sinne des Paragraphen 276 Abs. 1. Weitere Garantien Übernehmen wir nicht.

6.2. Im Unternehmerverkehr hat die Erfüllung der Rügeobliegenheit nach § 337 HGB schriftlich zu erfolgen. Offensichtliche Mangel sind innerhalb von drei Tagen nach Anlieferung der Ware zu rügen.

6.3. Im Unternehmerverkehr leisten wir bei Kaufvertragen für Mangel nach unserer Wahl zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Wahlrecht haben wir nicht, wenn der Unternehmer gegen uns Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette im Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 478 Abs. 4, Abs. 5 BGB geltend machen kann.

6.4. Soweit der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. So weit von uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung erfolgt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.5. Soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie übernommen haben.

7. Weitergehende Haftung

7.1. Weitergehende Haftung als in Ziff. 6 vorgesehen ist ohne Rucksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche bei Ersatz von Sachschaden gemäß § 823 BGB.

7.2. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8. Ausführungstermin, Mehraufwand Bei Werkverträgen hat der Kunde an vereinbarten Ausführungsterminen für eine ungehinderte Zugänglichkeit der Arbeitsstelle zu sorgen. Andernfalls hat der uns den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu ersetzen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

9.1. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.

9.2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Unternehmerverkehr ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes zudem nur möglich, soweit es sich um einen rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspruch handelt.

10. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

10.1. Im kaufmännischen Verkehr ist unser Geschäftssitz gleichzeitig Gerichtsstand.

10.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Heidelberg den 21.09.2004

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